Outplacement

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Bei Angestellten zahlt die Arbeitsagentur auf Basis des § 216a SGB III bis zu 2.500,-- Euro, unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die gleiche Summe bezahlt.

Damit haben Sie die Möglichkeit von unserer Outplacementberatung für mindestens 3 Monate zu profitieren.

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Workshop

In diesem Bewerbungs-Workshop lernen Sie ALLES über erfolgreiches Bewerben.

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Existenzgründung

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