Outplacement

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einem Angebot zur Outplacementberatung.

Bei Angestellten zahlt die Arbeitsagentur auf Basis des § 216a SGB III bis zu 2.500,-- Euro, unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die gleiche Summe bezahlt.

Damit haben Sie die Möglichkeit von unserer Outplacementberatung für mindestens 3 Monate zu profitieren.

Mehr unter…